marker.svg Hinweisgeberschutzgesetz

In diesem Hinweisgebersystem können Sie Verstöße gemäß des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) melden.

In folgenden Bereichen sind Meldungen von Regelverstößen möglich:

•  Öffentliches Auftragswesen
•  Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
• Produktsicherheit und -konformität
• Verkehrssicherheit, Umweltschutz
• Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
• Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
• öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz
• Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
• Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuch (StGB)

Meldungen, die nicht in eine dieser Meldekategorien fallen, fallen nicht unter den Schutz des HSchG und können daher nicht im Rahmen des Hinweisgeber:innen-Meldesystems bearbeitet werden.

Ablauf des internen Meldesystems:
• Nehmen Sie über untenstehenden Link Kontakt über unser Meldesystem auf.
• Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
• Innerhalb von 3 Monaten bekommen Sie Rückmeldung über die weitere Vorgehensweise bzw. gesetzte Maßnahmen.
• Als Hinweisgeber:in entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Es kommt Ihnen ausreichend Schutz zu. Der Schutz besteht auch für anonyme Hinweisgeber:innen, sollten diese identifiziert werden.

Achtung: Das Einbringen von Hinweisen, die offensichtlich falsch sind ist nicht geschützt. Wissentliche Falschmeldungen können zu Schadenersatzpflichten und/oder strafrechtlicher Verfolgung nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz oder nach dem Strafgesetzbuch (z.B. wegen Verleumdung) führen.
Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihren Namen im Bericht zu nennen. Unabhängig davon, sollten Sie ein sicheres Postfach erstellen, um eine weiterführende Kommunikation zu ermöglichen.

Alle Berichte sind streng vertraulich

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