Seefracht

Das Seefrachtteam ist weltweit im Partnernetzwerk IFLN integriert und arbeitet eng mit professionellen Kollegen vor Ort zusammen um bestmögliche Lösungen und Raten für unsere Kunden zu sichern. Wir bieten Door-Door Service und übernehmen die BL-Erstellung, agieren akkreditivkonform als “Agent of the Carrier” oder “Carrier” und erledigen rasch alle notwendigen Einreichungen aller Dokumente.

Ship.svg Sea-Jet – Nur Luftfracht ist schneller

Sie haben Sammelgut aus China? Wir haben die wöchentlichen Abfahrten!

  • Jeden Samstag ab Shanghai und Ningbo
  • mit nur 36-39 Tagen Laufzeit bis Wiener Neudorf
  • kein Umladen der Ware im Ankunftshafen
  • durchgängiger Transport
  • im versiegelten Container bis Lager Österreich
  • Risikominimierung in Bezug auf Schäden und Verluste

Unsere Dienstleistungen

FCL

  • Weltweiter Vollcontainerdienst über nord- und südeuropäische Häfen
  • Vereinbarungen mit allen namhaften Reedereien
  • Vor-/Nachlauftransporte in Abstimmung der vorgegebenen Laufzeit per LKW, Bahn oder Binnenschiff

LCL-Export

  • Mindestens 2 Abfahrten pro Woche mit Sammelgut ab Österreich nach Rotterdam oder Hamburg mit wöchentlicher Anbindung der weltweiten Sammelcontainer

LCL-Import

  • Import über Hamburg, Rotterdam oder Antwerpen
  • oder durchgehend nach Wien

SOLAS – Gewichtsverifizierung von Containern seit 01. Juli 2016

Da es in den letzten Jahren durch falsch deklarierte Gewichte von Seecontainern vermehrt zu Todesfällen und großen Sachschäden bei der Verladung und während des Seetransportes gekommen ist, hat der Schiffsicherheitsausschuss der International Maritime Organization (IMO) das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) dahingehend erweitert, dass die Bruttomasse von beladenen Containern vor Ihrer Stauung an Bord eines Schiffes zu verifizieren ist. Diese neue, verbindliche Richtlinie dient der Sicherheit von Menschen, Transportmitteln, der Umwelt und nicht zuletzt Ihrer Ladung.

Ab wann ist die Verifizierung der Bruttomasse von Seecontainern (VGM) erforderlich?

  • Seit dem 01. Juli 2016, es ist keine Übergangsfrist bekannt.

Wo ist ein VGM erforderlich?

  • Für alle gepackten Container die auf ein Seeschiff für internationalen Seeverkehr verladen werden sollen. Mit Container sind alle Container gemeint, die in der CSC (International Convention for Safe Containers 1972) genannt sind. (z.B. alle Standardcontainer, Tankcontainer, Flat-Racks, Containerplattformen oder Bulk-Container sowie Container die auf einem Fahrgestell oder einem Anhänger befördert werden).

Wo ist ein VGM nicht erforderlich?

  • Für leere Container, auf See umgeladene „Offshore Container“ und jegliche Art von Fahrzeugen.

Wer ist der Hauptverantwortliche?

  • Hauptverantwortlich für die Übermittlung und Übertragung des VGM ist grundsätzlich der Befrachter, also der Absender. Er trägt die Verantwortung dafür, dass das VGM so rechtzeitig übermittelt wird, dass der Verfrachter einen Beladungsplan für das Schiff erstellen kann.

Ist eine Verladung ohne VGM möglich?

  • NEIN, eine Verladung ohne VGM ist verboten!

Wie wird das Gewicht ermittelt?

  • Hier gibt es zwei Methoden:
  • Methode 1:
    Nach Beladung und Verschluss des Containers kann der Befrachter den beladenen Container wiegen.
  • Methode 2:
    Der Befrachter kann alle Versandstücke und Ladungsgegenstände (inklusive Paletten, Stau-, Sicherungs- und Verpackungsmaterialien) wiegen und das Eigengewicht des Containers (Tare) dazu addieren.
  • Die Methode 2 ist nur im Rahmen einer Registrierung und Anmeldung im Solas Verzeichnis des Bmvit zulässig.

Wie erfolgt die Dokumentation?

  • In den Beförderungspapieren muss das VGM deutlich hervorgehoben angegeben sein. Es kann Bestandteil der Versandanweisung oder ein eigenes Dokument sein aber es muss deutlich sein, dass es sich bei der angegebenen Bruttomasse um eine verifizierte Bruttomasse handelt.
  • In jedem Fall muss das Dokument dass das VGM enthält vom Befrachter unterzeichnet sein.
  • Hier können Sie sich eine Vorlage zur Übermittlung des VGM downloaden.
  • Gerne übernehmen wir aber auch die Ermittlung des VGM für Sie.

Kontakt

Christopher Weber
T: +43/2236/62555-183
e-mail: christopher.weber@btg.at

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